Sozialabgaben 2019 - Beitragserhöhung und Entlastungen

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen - Entlastung in der Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung

Sozialabgaben sind von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu entrichten. Ihre Höhe wird gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich können die Sozialabgaben unterteilt werden in die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung. Im Jahre 2019 kommt es zu einer leichten Entlastung der Arbeitnehmer bei den Sozialabgaben. Das betrifft allerdings nicht die Pflegeversicherung, denn hier ist mit steigenden Beiträgen zur rechnen, die vor allem einer Verbesserung von Leistungen und einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen geschuldet sind. Was sich konkret bei den Sozialabgaben ändert, soll im Folgenden genau erläutert werden.

Arbeitslosenversicherung - sinkende Beiträge

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich nach langen und zähen Verhandlungen auf eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% geeinigt. Allerdings werden davon nur 0,4% gesetzlich festgeschrieben. Die restlichen 0,1% sind durch eine Verordnung vorerst bis zum Jahre 2022 befristet. Anschließend soll nach einer Überprüfung der aktuellen Haushaltslage neu entschieden werden.

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Pflegeversicherung - steigende Beiträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden ab Januar 2019 um 0,5% steigen. Sie liegen dann bei 3,05%. Der Aufschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25% behält weiterhin seine Gültigkeit. Kinderlose müssen also 3,30% zahlen. Die Erhöhung der Beiträge wird durch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit verschiedenen Faktoren begründet. Einerseits ist die Zahl der Personen, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren erheblich gestiegen und andererseits wurden die Leistungen deutlich verbessert. All dies wirke sich stärker als ursprünglich geplant auf die Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung aus, weshalb die Beiträge erhöht werden müssen.

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Krankenversicherung - Rückkehr zur Beitragsparität

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bleiben mit 14,6% unverändert. Es kommen allerdings noch die Zusatzbeiträge hinzu, die mit durchschnittlich 0,9% zu Buche schlagen. Sie mussten bisher von den Arbeitnehmern allein getragen werden. Das ist ab 2019 nicht mehr der Fall. Die Regierung hat die Rückkehr zur Beitragsparität beschlossen. Das bedeutet, dass die Zusatzbeiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen werden. So kann mit einer durchschnittlichen Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von 0,45% gerechnet werden.

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Rentenversicherung - Beiträge vorerst stabil

Im Jahre 2019 soll der aktuelle Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten werden. Er liegt zurzeit bei 18,6%. Es ist aber damit zu rechnen, dass er sich bis zum Jahre 2022 der 20%-Marke annähern wird. Das allgemeine Rentenniveau soll bis zum Jahre 2025 ebenfalls unverändert bleiben. Es beträgt zurzeit 48%. Steigende Sozialabgaben in der Zukunft können vor allem damit begründet werden, dass die Zahl der Rentner ständig zunimmt. Kostensteigernd wirkt sich zudem die Rente mit 63 und die Mütterrente aus.

Sozialabgaben 2019 - Fazit

Insgesamt bleiben die Sozialabgaben weiterhin unter 40%, wenn auch nur knapp. Im Jahre 2019 werden die Sozialabgaben bei 38,75% liegen. Hinzu kommen noch einmal 0,9% für die Zusatzbeiträge zur GKV. Außerdem müssen kinderlose Personen 0,25% Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung einkalkulieren. Für bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel die Mitglieder der knappschaftlichen Krankenversicherung gelten zum Teil Sonderregelungen bei den Sozialabgaben.

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